Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten

Kreisvereinigung Ennepe-Ruhr

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04.09.2010

04. September 2010 Dortmund stellt sich quer!

Naziaufmarsch verhindern!

04. September 2010 Dortmund stellt sich quer!

Samstag, 04. September 2010, -

Dortmund

Aktuelle Informationen: http://dortmundquer.blogsport.de/

24.08.2010

Dortmund: 04. September 2010

Dortmund stellt sich quer! Sie werden nicht durchkommen!

Zum 6. Mal in Folge wollen Neofaschisten anlässlich des Antikriegstages durch Dortmund marschieren. Für den 4. September mobilisieren sie europaweit in die Ruhrgebietsmetropole. Nach dem erfolgreich verhinderten Großaufmarsch der Neonazis in Dresden gilt der so genannte „Nationale Antikriegstag“ in Dortmund als wichtigste Nagelprobe der so genannten „Autonomen Nationalisten“ bundesweit.

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13.08.2010

Das Bundesverfassungsgericht gebietet neuerdings das Verbot der Naziprovokation

Doch die Stadt Dortmund und der Polizeipräsident genehmigen Nazimarsch

Der „nationale Antikriegstag“ der Nazis soll wieder in Dortmund stattfinden. Und die Polizei genehmigt ihn, und die Stadt Dortmund lässt per „Koordinierungsstelle mitteilen, sie fände die Entscheidung ausreichend klug, weil irgendwie alternativlos.

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02.08.2010

Nazis wollen am Antikriegstag erneut den Überfall auf Polen feiern

Antifaschisten fordern ein Verbot der geplanten Provokation von Dortmund

Der „nationale Antikriegstag“ der Nazis soll wieder in Dortmund stattfinden. Doch es handelt sich nicht um Anti-Krieg, sondern um Jubel für den nazideutschen Überfall auf Polen vom 1. 9. 39, für den Beginn des Vernichtungskrieges WK II. Es handelt sich um verfassungsfeindliche Volksverhetzung. Deshalb werden der Dortmunder Polizeipräsident und der Landesinnenminister in dem Artikel von Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA, aufgerufen: Verweigern Sie die Zustimmung zu dem Plan der Nazis und Neonazis, am 4. September in Dortmund Volksverhetzung und Kriegshetze zu betreiben. Handeln Sie entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2009 (Az. 1 BvR 2150/08).

Von Ulrich Sander

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